Erben in Kroatien

 Zwischen dem deutschen und dem kroatischen Erbrecht bestehen sowohl Gemeinsamkeiten als auch wichtige Unterschiede. Deshalb sollte im ersten Schritt individuell geprüft werden, welches Erbrecht im konkreten Fall Anwendung findet – deutsches oder kroatisches.

Diese Frage ist entscheidend, da sich daraus unmittelbare Auswirkungen für die Erben ergeben. Ein Beispiel: Nach kroatischem Recht hat auch der Lebensgefährte – sofern eine eheähnliche Gemeinschaft nachgewiesen werden kann – ein Erbrecht und wird dem Ehepartner rechtlich gleichgestellt. Im deutschen Erbrecht ist das nicht automatisch der Fall.

Existieren in Kroatien Immobilien als Teil des Nachlasses, ist eine Nachlassverhandlung vor dem zuständigen kroatischen Gericht verpflichtend, um die Erbfolge offiziell feststellen zu lassen. 

Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Europäisches Nachlasszeugnis genutzt werden, etwa zur Umschreibung einer Immobilie. Hierbei sind jedoch formale Anforderungen zu beachten, und nicht jede Situation lässt sich auf diesem Weg lösen.

Da Erbfragen häufig komplex sind und kulturelle sowie rechtliche Unterschiede bestehen, ist es unbedingt empfehlenswert, die Situation durch einen erfahrenen kroatischen Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann klären, welches Recht gilt, welche Schritte notwendig sind und wie die Umschreibung von Vermögenswerten – insbesondere Immobilien – korrekt und rechtssicher erfolgt.

Wir vermitteln Ihnen gerne den passenden Ansprechpartner vor Ort.

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