Ein Zuhause beginnt mit einem sicheren Kauf
Als EU-Bürger haben Sie das Recht, in Kroatien Immobilien zu denselben Bedingungen zu erwerben wie kroatische Staatsangehörige. Das macht den Immobilienkauf besonders attraktiv – sei es als Investition, Ferienobjekt oder Alterswohnsitz.
Beim Kauf fällt eine Grunderwerbssteuer in Höhe von 3 % an, die vom Käufer zu tragen ist.
In Kroatien gibt es zwei wichtige Register, die beim Immobilienerwerb eine Rolle spielen:
Grundbuch (Zemljišna knjiga): Hier wird das rechtliche Eigentum eingetragen – nur dieser Eintrag begründet das Eigentum offiziell.
Kataster (Katastar): Hier wird der tatsächliche Besitz und die Nutzung der Immobilie geführt.
Besonderes Augenmerk sollte auf den Kaufvertrag gelegt werden. Dieser sollte unbedingt von einem erfahrenen Anwalt oder Notar erstellt oder geprüft werden. Schon kleinste Fehler – etwa ein falsches Zeichen in der Beschreibung der Immobilie – können dazu führen, dass das Grundbuchamt die Eintragung des Eigentums ablehnt.
Ein auf kroatisches Immobilienrecht spezialisierter Anwalt stellt sicher, dass:
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