
Ein Unfall im Ausland ist mehr als ein Sachschaden – es ist ein Gefühl der Ohnmacht. Wir helfen Ihnen, wieder Klarheit zu gewinnen.
"Schaden im Urlaub? Wir setzen Ihr Recht in Kroatien durch – kompetent & risikofrei."
Ein Unfall oder ein anderer Schadenfall in Kroatien kann schnell zur Belastung werden – besonders, wenn Versicherungen zögern oder Zahlungen verweigern.
Wir vermitteln erfahrene, deutschsprachige Anwälte vor Ort, die Ihre Ansprüche durchsetzen – ohne Risiko und auch ohne Rechtsschutzversicherung.

❗️ Unfall in Kroatien – was jetzt?
Ein falscher Schritt direkt nach dem Schaden kann später viel Geld kosten.
✅ Welche Unterlagen Sie jetzt sichern müssen
✅ Worauf Sie bei der Polizei- oder Versicherungsaufnahme achten sollten
✅ Wann Sie nichts unterschreiben sollten
👉 Rufen Sie uns sofort an – wir sagen Ihnen kostenlos, was jetzt zu tun ist. Direkt, schnell und auf den Punkt.
„Ihr Schaden ist real – sorgen wir dafür, dass Ihr Anspruch es auch ist.“
Schadenersatz in Kroatien – Ihre Rechte als Geschädigter
Wer in Kroatien einen Unfall hat und Schadenersatz geltend machen möchte hat grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Dabei unterscheidet das kroatische Recht zwischen zwei Formen:
- – Materieller Schadenersatz: Reparaturen, Behandlungskosten, Verdienstausfall
- – Immaterieller Schadenersatz: Schmerzensgeld bei körperlichen oder seelischen Schäden
Unterschiede zum deutschen Recht beachten
In Kroatien gelten teilweise andere Maßstäbe als in Deutschland. So wird z. B. entgangene Urlaubsfreude in der Regel nicht entschädigt. Auch die Kosten für einen Mietwagen werden bei Privatpersonen oft nicht erstattet, außer es liegt ein nachgewiesener besonderer Bedarf vor.
Gerade bei ausländischen Geschädigten versuchen Versicherungen nicht selten, Reparaturkosten nur nach kroatischem Preisniveau zu erstatten. Dabei besteht in vielen Fällen das Recht, das Fahrzeug in Deutschland zu deutschen Preisen reparieren zu lassen – allerdings wird dies oft erst nach anwaltlichem Druck anerkannt.
Außergerichtlich oder gerichtlich?
Schadenersatz kann sowohl außergerichtlich (z. B. durch direkte Verhandlung mit der Versicherung) als auch gerichtlich eingefordert werden. In beiden Fällen ist eine fachlich korrekte Antragstellung entscheidend – insbesondere bei Personenschäden oder bleibenden Beeinträchtigungen
Ohne Rechtsschutz? Kein Problem
Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann in bestimmten Fällen dennoch rechtlich unterstützt werden – etwa auf Provisionsbasis oder im Modell "No Pay – No Fee". Das bedeutet: Sie zahlen nur im Erfolgsfall.
Unsere Unterstützung
Wir arbeiten mit einem erfahrenen Anwalt in Kroatien zusammen, der auf Schadenersatz spezialisiert ist und sich zuverlässig für Ihr Recht einsetzt. Er prüft Ihre Ansprüche, bereitet den Antrag professionell vor und sorgt dafür, dass Sie das bekommen, was Ihnen zusteht.
🟦 Häufige Fragen (FAQ) zum Schadenersatz in Kroatien
Muss ich meinen Schaden in Kroatien melden oder in Deutschland?
Die Schadenmeldung sollte möglichst zeitnah vor Ort erfolgen – das ist besonders wichtig bei Verkehrsunfällen oder Personenschäden. Wir helfen Ihnen bei der richtigen Formulierung und Nachmeldung.
Kann ich mein Auto in Deutschland reparieren lassen?
Ja, das ist oft zulässig – auch wenn die Versicherung nur kroatische Preise erstatten möchte. In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf Erstattung nach deutschem Preisniveau, insbesondere wenn der Wohnsitz in Deutschland liegt. Wir setzen diesen Anspruch durch.
Was kostet mich die rechtliche Unterstützung?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir alternative Modelle – etwa Erfolgsbeteiligung ("No Win – No Fee").
Wird mein Fall vor Gericht landen?
Nicht zwingend. Die meisten Schadenersatzforderungen lassen sich außergerichtlich klären – etwa durch direkte Verhandlung mit der Versicherung. Ein Gerichtsverfahren ist nur nötig, wenn es keine Einigung gibt.
Wie lange dauert die Regulierung meines Schadens?
Je nach Komplexität und Reaktionszeit der Versicherung dauert eine außergerichtliche Regulierung in der Regel 3 bis 8 Wochen. Gerichtliche Verfahren können deutlich länger dauern.
Was ist, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?
Kein Problem. In vielen Fällen ist eine Unterstützung auf Provisionsbasis möglich – Sie zahlen nur im Erfolgsfall. Wir klären das individuell mit Ihnen ab.
Kann ich Schmerzensgeld auch für psychische Belastungen verlangen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen – etwa nach einem traumatischen Erlebnis oder bei schweren Unfällen. Die Anforderungen sind jedoch strenger als in Deutschland. Wir beraten Sie hierzu individuell.
Was passiert, wenn der Unfallverursacher in Kroatien nicht versichert ist?
Auch in diesem Fall gibt es Möglichkeiten. In Kroatien greift der sogenannte Garantiefonds für solche Fälle. Wir übernehmen die Kommunikation und Antragstellung.
Können auch Beifahrer oder Mitreisende Schadenersatz verlangen?
Ja, jeder Geschädigte hat eigene Ansprüche – unabhängig vom Fahrer. Auch Beifahrer können z. B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten oder Verdienstausfall geltend machen.
Was tun, wenn Schäden erst nach der Rückkehr nach Deutschland auffallen?
Auch eine nachträgliche Meldung ist möglich. Wichtig ist, dass Beweise (z. B. Fotos, medizinische Berichte, Rechnungen) gesichert werden. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Dokumentation und Nachmeldung.