„Ihr Schaden ist real – sorgen wir dafür, dass Ihr Anspruch es auch ist.“
Wer in Kroatien einen Unfall hat und Schadenersatz geltend machen möchte hat grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Dabei unterscheidet das kroatische Recht zwischen zwei Formen:
Unterschiede zum deutschen Recht beachten
In Kroatien gelten teilweise andere Maßstäbe als in Deutschland. So wird z. B. entgangene Urlaubsfreude in der Regel nicht entschädigt. Auch die Kosten für einen Mietwagen werden bei Privatpersonen oft nicht erstattet, außer es liegt ein nachgewiesener besonderer Bedarf vor.
Gerade bei ausländischen Geschädigten versuchen Versicherungen nicht selten, Reparaturkosten nur nach kroatischem Preisniveau zu erstatten. Dabei besteht in vielen Fällen das Recht, das Fahrzeug in Deutschland zu deutschen Preisen reparieren zu lassen – allerdings wird dies oft erst nach anwaltlichem Druck anerkannt.
Schadenersatz kann sowohl außergerichtlich (z. B. durch direkte Verhandlung mit der Versicherung) als auch gerichtlich eingefordert werden. In beiden Fällen ist eine fachlich korrekte Antragstellung entscheidend – insbesondere bei Personenschäden oder bleibenden Beeinträchtigungen
Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann in bestimmten Fällen dennoch rechtlich unterstützt werden – etwa auf Provisionsbasis oder im Modell "No Pay – No Fee". Das bedeutet: Sie zahlen nur im Erfolgsfall.
Wir arbeiten mit einem erfahrenen Anwalt in Kroatien zusammen, der auf Schadenersatz spezialisiert ist und sich zuverlässig für Ihr Recht einsetzt. Er prüft Ihre Ansprüche, bereitet den Antrag professionell vor und sorgt dafür, dass Sie das bekommen, was Ihnen zusteht.
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